Wahltherapeutin:
Bitte bringen Sie zur Ihrem Ersttermin eine Verordnung von Ihrem Arzt mit - z.B. 10 x 45 min Heilgymnastik und
10 x 15 min Heilmasssage.
Um einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen, lassen Sie diese Verordnung per email von Ihrer Krankenkasse bewilligen.
Am Ende der Behandlungsserie bekommen Sie von mir eine Honorarnote ausgestellt, die Sie mit Ihrer bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse einreichen können. Diese refundiert Ihnen dann den Teilbetrag für die Behandlungen.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können dann geben Sie mir bitte rechtzeitig (mind. 24 h vorher) per SMS oder telefonisch Bescheid, dann kann ich den Termin anderwertig vergeben.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine muß ich Ihnen in Rechnung stellen!
Präventive Maßnahmen:
Für vorbeugende Maßnahmen ist keine Verordnung notwendig!
Auch den Gesundheitshunderter der SVS können Sie demnächst bei mir geltend machen!
Bitte bringen Sie zu Ihrer ersten Behandlungstermin folgendes mit:
Nähere Informationen finden Sie in meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen!
! Kurze Abweichungen der Behandlungszeit sind möglich! Bei Hausbesuchen kommt eine Wegpauschale von 30 Euro hinzu!
Bezahlung per Überweisung bitte nur in Rücksprache!